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EWIV-ZENTRUM / EWIV-Voraussetzungen

EWIV-Voraussetzungen

Die EWIV beginnt mit europäischer Zusammenarbeit. Zwei Briefkästen in zwei Ländern sind noch keine Zusammenarbeit.

Grundvoraussetzungen

  • mindestens zwei geeignete Mitglieder mit Bezug zu unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten
  • wirtschaftliche Tätigkeit der Mitglieder
  • ein gemeinsamer Zweck, der die Tätigkeit der Mitglieder erleichtert oder entwickelt
  • eine Hilfstätigkeit, die das operative Hauptgeschäft der Mitglieder nicht ersetzt
  • ein schriftlicher Gründungsvertrag und die erforderliche Registereintragung
  • klare Geschäftsführung, Vertretung und Entscheidungswege

Wirtschaftliche Substanz

Die EWIV muss ihre Aufgaben tatsächlich erfüllen können. Welche Substanz erforderlich ist, hängt von ihren Tätigkeiten ab: Personal, Verträge, Systeme, Räume, Dienstleister, Projektunterlagen und eine nachvollziehbare Verwaltung können dazugehören.

Dokumentation

Mitgliederleistungen, Kostenbeiträge, Beschlüsse und Ergebnisse müssen so dokumentiert sein, dass ein außenstehender Prüfer Zweck und Durchführung nachvollziehen kann. Gute Dokumentation ist kein dekorativer Ordner, sondern Teil der Struktur.

Voraussetzungen für die Gründung einer EWIV

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