Wo steuerliche Gestaltung ansetzt
Eine EWIV kann gemeinsame Hilfstätigkeiten organisieren und die dafür entstehenden Kosten nach einem sachgerechten Modell auf ihre Mitglieder verteilen. Bei den Mitgliedern können wirtschaftlich veranlasste Aufwendungen grundsätzlich steuerlich relevant sein. Auf Ebene der EWIV sind Transparenz, Zweckbindung und Ergebniszuordnung sorgfältig zu beurteilen.
Was zwingend zusammenpassen muss
- konkreter gemeinsamer Zweck
- tatsächlich erbrachte oder organisierte Hilfsleistungen
- nachvollziehbarer Nutzen für die Mitglieder
- fremdübliche und sachgerechte Beitrags- beziehungsweise Kostenmodelle
- Verträge, Beschlüsse, Leistungsnachweise und Buchhaltung
- Prüfung im jeweiligen Mitglieds- und Tätigkeitsstaat
Die steuerliche Behandlung hängt immer vom konkreten Sachverhalt ab. Das EWIV-ZENTRUM bereitet die Struktur und Unterlagen vor und koordiniert bei Bedarf die Prüfung durch die jeweils zuständigen steuerlichen und rechtlichen Fachleute.
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