Was bei der EWIV-Gründung gestaltet wird
Zur Gründung gehören insbesondere Mitgliederstruktur, gemeinsamer Zweck, zulässige Tätigkeiten, Sitz, Geschäftsführung, Vertretung, Finanzierung, Haftungsregeln, Entscheidungsprozesse und die praktische Zusammenarbeit. Diese Punkte müssen zueinander passen und später tatsächlich gelebt werden.
Die zentrale Leitplanke
Die EWIV ist eine Hilfsgesellschaft. Ihr Zweck muss mit der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder zusammenhängen und diese fördern. Das operative Kerngeschäft bleibt grundsätzlich bei den Mitgliedern. Wer diese Trennung nur auf dem Papier behauptet, baut keine Struktur, sondern ein späteres Erklärungsproblem.
Dokumente und Eintragung
Der Gründungsvertrag bildet das Fundament. Hinzu kommen die erforderlichen Beschlüsse, Nachweise, Registeranmeldung und organisatorischen Unterlagen. Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach Sitzstaat, Mitgliederart, Vertretung und konkretem Kooperationsmodell.
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